AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)
1. Angebot und Auftragserteiling
Unsere Angebote sind in jeder Hinsicht freibleibend.
2. Lieferfrist
Die Lieferfrist ist stets annähernd.
Soweit Unklarheiten im Detail über Art und Ausführung der zu liefernden Waren bestehen, beginnt die Lieferzeit mit der völligen Klärung dieser Punkte durch den Besteller.
Soweit nach diesem Zeitpunkt noch Änderungswünsche von Seiten des Bestellers auftreten, können diese nur berücksichtigt werden, soweit es sich um Katalogware handelt, oder soweit die Arbeiten für zeichnungsgebundene Waren noch nicht angefangen wurden.
In diesem Zusammenhang uns entstehende Mehrkosten werden dem Besteller bekannt gegeben und sind von ihm zu tragen. In diesem Falle beginnt die Lieferfrist mit der Akzeptierung der Änderungswünsche durch uns.
3. Preise
Unsere Verkaufspreise verstehen sich ab Walzenhausen. Der Versand erfolgt franko. Porto bzw. Fracht, Versicherung und Verpackung werden dem Empfänger berechnet. Bei Preiserhöhungen von Rohmaterialien und Fertigteilen, sowie allgemeine Lohnerhöhungen, behalten wir uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend zu erhöhen.
4. Zahlungsbedingungen
Soweit keine anderen Vereinbarungen getroffen, sind alle Rechnungen innerhalb von 60 Tagen ab Rechnungsdatum fällig. Bei Zielüberschreitung können Verzugszinsen berechnet werden. Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen können 2% Skonto abgezogen werden.
5. Mängelrüge
Beanstandungen werden nur innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware berücksichtigt. Bei objektiven Mängeln, die von uns anzuerkennen sind, leisten wir nach unserer Wahl Ersatz, sei es durch Austausch oder Ausbesserung. Jeder weitere Schadensersatzanspruch sowie das Recht des Bestellers, vom Vertrage zurückzutreten, ist nicht gegeben.
6. Rücktritt
Für den Fall höherer Gewalt und bei erheblicher Verschlechterung der geschäftlichen, insbesondere der Vermögensverhältnisse des Bestellers, steht uns das Recht zu, unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen, ganz oder teilweise vom Auftrag zurückzutreten. Dieser Rücktritt ist von uns innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären.
7. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren bis zur Bezahlung unserer gesamten Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor. Dies gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte vom Käufer bezeichnete Warenlieferungen bezahlt ist.
Der Käufer ist verpflichtet, uns Zugriffe dritter Personen auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren unverzüglich anzuzeigen. Der Käufer darf die gelieferte Ware nur im regelmässigen Geschäftsverkehr veräussern. Er tritt hiermit jetzt jetzt schon bis zur völligen Tilgung aller unserer Forderungen aus Warenlieferungen, die ihm aus der Veräusserung oder aus einem sonstigen Rechtsgrund hinsichtlich der von uns gelieferten Waren entsprechenden Forderungen gegen seine Abnehmer mit ihrer Entstehung in voller Höhe sicherungshalber mit dinglicher Wirkung mit allen Nebenrechten im voraus an uns ab. Wir sind berechtigt, bei Zahlungsverzug oder Zahlungsschwierigkeiten des Käufers die sofortige Herausgabe der noch nicht verkauften Waren zu verlangen.
8. Erfüllungsort
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie Gerichtsstand für beide Teile ist Walzenhausen. Mit dem Ausscheiden der Ware zum Versand geht die Gefahr auf den Besteller über, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde. Verluste und Beschädigungen wärend des Transportes gehen zu Lasten des Bestellers, soweit keine andere Vereinbarung getroffen wurde.